Seelsorgliche Begleitung im Angesicht des Todes

Der Verlust eines Menschen wiegt schwer. Er wirft viele Fragen auf und weckt viele Emotionen im Menschen. Gerne möchten wir Sie als trauernde Angehörige begleiten und für Sie da sein. Falls ein Angehöriger im Sterben liegt oder bereits verstorben ist, können Sie einen Seelsorger erreichen. Die Rufbereitschaften finden Sie hier.

Gerne reichen wir dem Sterbenden / der Sterbenden auch die Heilige Kommunion als  Wegzehrung. Sie ist das eigentliche Sterbesakrament. Hierzu können Sie jemanden aus dem Seelsorgeteam rufen oder den Kommunionhelfer / die Kommunionhelferin, der oder die schon die Hauskommunion  gebracht hat. Wenn der Sterbende die Krankensalbung empfangen möchte, ist ebenfalls unter Tel.: 02563/9120 jederzeit ein Priester rufbereit. 

Möchten Sie im Angesicht des Todes einfach miteinander beten, finden Sie im Gotteslob unter Nr. 608 Gebetsanregungen.  

Sechswochenamt und Jahresgedächtnis

Trauer braucht Zeit, Trauer braucht Orte und Trauer braucht Menschen, die mitgehen. In der Zeit der Trauer kann es helfen, diese Zeit zu gestalten. Erhalten hat sich daher der alte Brauch des Sechswochen- und Jahresgedächtnisses. Oft wird einem die Unwiederbringlichkeit des Todes erst nach der Beerdigung wirklich bewusst. Die Feier des Sechswochengedächtnisses symbolisiert diese Phase der Trauer. Dazu kommt, dass für das soziale Umfeld schnell der Alltag wieder einkehrt. Für die Trauernden aber noch lange nicht. Da tut die Solidarität beim Zusammentreffen anlässlich des Sechswochengedächtnisses vielen Menschen gut.

Als Getaufte kommen wir aber noch aus einem anderen Grund zusammen: Wir sind getauft auf den Tod und auf die Auferstehung Jesu Christi. Deshalb glauben wir für den Verstorbenen und für uns selbst an ein neues, ein gewandeltes Leben bei Gott. Dies feiern wir gemeinsam in der Eucharistie. Deshalb begehen wir das Sechswochengedächtnis im Rahmen einer Eucharistiefeier der Gemeinde und zeigen damit, dass sowohl Lebende als auch Verstorbene daran Anteil haben.

Durch unseren Glauben an die Auferstehung bekennen wir außerdem, dass die Verstorbenen uns bereits etwas voraus haben: Die Vollendung bei Gott. Deshalb beten wir nicht für die Verstorbenen in dem Sinn, etwas für sie zu zu wollen. Wir gedenken ihrer im Bewusstsein, dass sie höchstens etwas für uns tun können... 

Ähnlich verhält es sich mit dem Jahresgedächtnis. Früher symbolisierte der Jahrestag des Todes das Ende des Trauerjahres. Die Trauerkleidung wurde abgelegt. Eine neue Zeit begann. Ähnlich verhält es sich noch heute: Ein Jahr lang hat man vieles zum ersten Mal ohne den Verstorbenen erlebt: Geburtstage, Weihnachten, Hochzeitstage, Urlaub... Das Jahresgedächtnis würdigt den Verstorbenen und zeigt gleichzeitig den Trauernden, dass sich die Trauer wandelt. Dass auch für sie eine neue Zeit beginnen darf. Im Jahresgedächtnis darf man diese neue Zeit auch unter den Segen Gottes stellen, der uns das Leben schenkt und das Leben in Fülle verheißt. 

Den Termin für das Sechswochen- und Jahresgedächtnis können Sie im Pfarrbüro  vereinbaren. Nach dem Jahresgedächtnis erhalten Sie eine persönliche Gedächtnistafel aus Ton mit dem Namen des Verstorben.