Beerdigungszeiten

Der Stadtlohner Friedhof ist in kommunaler Trägerschaft. Daher vereinbart der Bestatter den Bestattungstermin mit dem Standesamt der Stadt Stadtlohn. Vereinbart ist folgende Regelung:

  • In der Regel erfolgt die Beerdigung um 13:30 Uhr (also vor der Messfeier) von der Friedhofskapelle (Lessingstraße 44) aus. Im Anschluss ist dann um 14:30 Uhr das Begräbnisamt in der Kirche, die von der betroffenen Familie gewünscht wird.
  • Falls an einem Tag zwei Beerdigungen nötig sind, ist in der Regel für beide Trauergesellschaften eine einzige Messfeier um 14:30 Uhr vorgesehen. Die erste Beerdigung erfolgt dann um 13:30 Uhr, die andere nach der Messfeier um etwa 15:15 Uhr.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen in einem Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle zu verabschieden mit anschließendem Begräbnis. Auch hier gelten die Zeiten 13:30 Uhr Beginn der ersten Beerdigung, 15:15 Uhr Beginn der zweiten Beerdigung.
  • Auch an Samstagen ist eine Beerdigung möglich. Sie findet dann statt um 08:45 Uhr ab der Friedhofskapelle. Der Gedächtnisgottesdienst für den Verstorbenen ist im Gemeindegottesdienst um 09:30 Uhr in der St.-Otger-Kirche. 
  • Wenn an einem Samstagmorgen eine zweite Beisetzung gewünscht wird, ist diese im Anschluss an den Gottesdienst um 10:30 Uhr.

Trauerfeier

Die Trauerfeier ist möglich im Zusammenhang einer Eucharistiefeier / Heiligen Messe (= mit Kommunion / Abendmahl) oder im Rahmen einer Wortgottesfeier. Die Größe der Trauergemeinde sollte jedoch nicht ausschlaggebend sein für die Art der Feier:

  • Wer eine große Trauergesellschaft erwartet, jedoch zur Eucharistiefeier keinen Zugang hat, kann auch in einer Kirche eine Wortgottesfeier halten. 
  • Ebenso kann bei einer kleinen Trauergemeinde eine Eucharistiefeier in einer Kapelle stattfinden. Zum Beispiel in der Krankenhauskapelle, im Senioren-Wohn-und Pflegeheim St. Joseph sowie in der Krypta der St.-Otger-Kirche oder der Hilgenbergkapelle. 
  • Natürlich kann auch im Rahmen einer Gemeindemesse ein Requiem gefeiert werden. 

Einzelheiten können wir gemeinsam mit Ihnen und dem Bestatter planen, wenn rechtzeitig vor Druck von Trauerkarten und Anzeigen mit dem Pfarrbüro Kontakt aufgenommen wird.  Nachdem der Bestatter das Pfarrbüro über den Termin der Trauerfeier informiert hat, nimmt der Seelsorger oder die Seelsorgerin, der oder die die Beisetzung leitet, mit Ihnen Kontakt auf. Hält ein Pastoralreferent / eine Pastoralreferentin oder ein Diakon die Beerdigung, steht natürlich auch ein Priester für die Eucharistiefeier zur Verfügung.  

Einen Organisten stellt die Gemeinde im Rahmen der Eucharistiefeier in der Kirche oder im Rahmen der Wortgottesfeier in der Trauerhalle.
Gerne haben Sie die Möglichkeit, die Trauerfeier und deren Ablauf in Absprache mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin mitzugestalten. Dabei gibt es während einer Wortgottesfeier oder der Verabschiedung in der Trauerhalle einen größeren persönlichen Gestaltungsspielraum, als während der Eucharistiefeier. In jedem Fall sind wir bemüht, in gegenseitiger Absprache, Ihren Wünschen gerecht zu werden.

Im Rahmen einer christlichen Trauerfeier geht es vor allem darum, die Person des Verstorbenen zu würdigen, die Trauer der Angehörigen zu begleiten und die Botschaft vom Leben über den Tod hinaus zu verkünden. Als Christen ist uns dies ja in der Taufe zugesagt.