Wenn ein Angehöriger verstorben ist...
... darf er - nachdem ein Arzt den natürlichen Tod festgestellt hat - bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Mit behördlicher Genehmigung auch länger. Somit haben Sie als Angehörige, Freunde und Verwandte genug Zeit, in gewohnter Umgebung vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei den nötigen Formalitäten und berät Sie über die Möglichkeiten der Aufbahrung zu Hause oder in der Trauerhalle.
Gerne begleiten wir Sie seelsorglich in der Zeit der Trauer. Unter der Rubrik Trauerpastoral erfahren Sie näheres.
Nachdem der Bestatter den Termin für die Beerdigung festgelegt hat, informiert er die Kirchengemeinde darüber. Spätestens dann nimmt der Seelsorger / die Seelsorgerin, der oder die die Beerdigung halten wird, Kontakt mit Ihnen auf, um Einzelheiten für die Bestattung und ggf. das Requiem miteinander zu besprechen.
Hilfreich in Zeiten der Trauer ist auch die Solidarität im Gebet. Diese drückt sich unter anderem aus im Nachbarschaftsgebet.
Bei tragischen Todesfällen ist häufig die Notfallseelsorge der erste Ansprechpartner. Wenn Sie darüber hinaus noch seelsorgliche Begleitung wünschen, sollten Sie sich nicht scheuen, einen Seelsorger / eine Seelsorgerin Ihres Vertrauens anzusprechen und uns zu rufen.
Offene Angebote Gesprächsangebote in Zusammenarbeit mit der kfd, dem Elisabeth-Hospiz und der evangelischen Gemeinde finden Sie hier. "Wohin mit meiner Trauer."