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Für Beerdigungen gilt: In der Regel erfolgt die Beerdigung um 13:45 Uhr (also vor der Messfeier) von der Friedhofskapelle aus. Im Anschluss ist dann um 14:30 Uhr das Begräbnisamt in der Kirche, die von der betroffenen Familie gewünscht wird. Falls an einem Tag zwei Beerdingungen nötig sind, ist in der Regel für beide Trauergesellschaften eine einzige Messfeier um 14:30 Uhr vorgesehen. Die erste Beerdigung erfolgt dann um 13:45 Uhr, die andere nach der Messfeier um etwa 15:15 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von dem Vorstorbenen in einem Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle zu verabschieden mit anschließendem Begräbnis. An Samstagen ist eine Beerdigung möglich, sie findet dann statt um 08:45 Uhr ab der Friedhofskapelle. Der Gedächtnisgottesdienst für den Verstorbenen ist dann im Gemeindegottesdienst um 09:30 Uhr in der St.-Otger-Kirche. |
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